Steuererklärung im Kanton Zug
Im Kanton Zug ist die Kantonale Steuerverwaltung Zug für die Veranlagung zuständig. Formulare, Wegleitungen und einzelne Abzugsmöglichkeiten unterscheiden sich vom Kanton Zürich. Wir kennen das Zuger System und erstellen Ihre Steuererklärung – ob als angestellte Person, als Familie, als Selbständige oder für Ihre GmbH oder AG.
Neu in Cham? Was sich bei einem Umzug von Zürich nach Zug ändert
Wer von Zürich in den Kanton Zug zieht, stellt fest, dass vieles ähnlich, aber nicht gleich ist. Die Steuerpflicht richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz per Ende Jahr; damit ist für das Umzugsjahr in der Regel bereits der neue Kanton zuständig. Formulare und Abzüge folgen dann den Zuger Regeln, auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Zürich behalten.
Wir begleiten Zuzügerinnen und Zuzüger beim ersten Zuger Steuerjahr, erklären die Unterschiede allgemein verständlich und sorgen dafür, dass der Wechsel reibungslos verläuft.
- Wohnsitz per Jahresende ist in der Regel massgebend
- Zuger Formulare und Abzugsregeln gelten
- Arbeitsweg nach Zürich kann bei den Berufsauslagen relevant sein
- Liegenschaften in anderen Kantonen werden dort separat berücksichtigt
Unterlagen für Ihren Termin in Cham
Damit wir Ihre Zuger Steuererklärung effizient erstellen können, bringen Sie am besten Lohnausweise oder Rentenbescheinigungen, Bank- und Depotauszüge per Jahresende sowie Belege zu Versicherungen, Säule 3a und allfälligen Krankheits- oder Weiterbildungskosten mit. Bei Wohneigentum benötigen wir zusätzlich die Unterlagen zu Hypothek und Unterhalt. Sind Sie im Steuerjahr umgezogen, ist auch die Veranlagung aus dem bisherigen Kanton hilfreich. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen beim Termin genau, was noch nachgereicht werden muss.
Für Selbständige im Kanton Zug verbinden wir die Steuererklärung mit dem Geschäftsabschluss der Einzelfirma.
Persönlicher Termin in Cham
Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro an der Gewerbestrasse 9. Wir gehen Ihre Unterlagen gemeinsam durch, klären offene Punkte und reichen die Steuererklärung nach Ihrer Freigabe ein. Für Unternehmen verbinden wir die Steuererklärung auf Wunsch direkt mit dem Jahresabschluss.

